
Mediationsgesetz (MediationsG)
noneText des Mediationsgesetz (MediationsG).
zertifizierter Mediator nach §5 Abs. 2 MediationsG. Am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird in §5 Abs. 2 der zertifizierte Mediator eingeführt. ausgebildeter Mediator, Zertifikat in Mediation ...
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Die neue Rechtsverordnung zur Zertifizierung - ein ...

Das deutsche Mediationsgesetz - jusguide.info 1Grundmann, Grußwort zum Mediationsgesetz, SchiedsVZ 2012, 229 (229). 2 RL 2008/52/EG des Rates v 21.5.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie), ABl L 2008/136. 3 Gullo/Wessing, Das neue Mediationsgesetz: Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis, GWR 2012, 385 (385).

Die Mediation ist in Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat und die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen umsetzt.

Mediationsgesetz zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Mediationsgesetz, Zertifizierung | Mediation fördern e.V.

Text: MediationsG-Mediationsgesetz §_1 MediationsG Begriffsbestimmungen (1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.